Antworten auf Ihre Fragen
- Was beinhalten die Heimkosten und was nicht?
- Was muss man beim Einzug mitbringen?
- Ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich?
- Muss ich im Heim weiterhin Rundfunkgebühren entrichten?
- Rente und Erspartes reichen nicht aus für den monatlichen
Eigenanteil an den Heimkosten, es gibt aber noch eine
Immobilie – muss die verkauft werden?
- Wie funktioniert das mit der Zuzahlungsbefreiung?
- Von welchem Arzt werde ich im Haus Uhlberg betreut?
- Warum muss ich so viele schriftliche Unterlagen anlässlich
des Heimeinzugs bekommen?
- Wie viel Pflegepersonal arbeitet eigentlich in einem Pflegeheim?
- Wann muss ich mit einer Erhöhung der Heimkosten rechnen
und wie läuft das ab?
- Nach welchen Kriterien soll ich mich für ein Heim entscheiden?
Was beinhalten die Heimkosten und was nicht?
Die Heimkosten für Aufenthalte der vollstationären (=Dauerpflege)
sowie der Kurzzeitpflege werden durch einen festen Tagessatz je nach
Pflegestufe pauschal berechnet. Darin beinhaltet sind die gesamten
Kosten für die Pflege, soziale Betreuung, Unterkunft und Verpflegung
(z.B. Ernährung, Waschen der Wäsche, Zimmerreinigung, Fernseher)
sowie die Investitionskosten (=Raummiete). Zusatzkosten können
entstehen für Friseur, Fußpflege, ein eigenes Telefon, gesetzliche
Zuzahlungen (für Medikamente, Praxisgebühr, Hilfsmittel ist eine
Zuzahlungsbefreiung möglich).
Was muss man beim Einzug mitbringen?
Es sind nur persönliche Gegenstände wie Kleidung, Toilettenartikel,
bereits vorhandene Hilfsmittel (Rollstuhl, Rollator) sowie bereits
vorhandene Medikamente mitzubringen. Nicht erforderlich sind
Bettwäsche, Handtücher und Waschlappen. Unsere Zimmer sind
komplett möbliert, so dass keine Möbel mitgebracht werden können,
Bilder oder Fotos zur Befestigung an der Wand sind möglich.
Ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich?
Die Regelung im Heimvertrag sieht vor, dass Bewohner und Heim
gegenseitig für Schäden haften. Eine Haftpflichtversicherung ist daher
ratsam, aber nicht Voraussetzung für die Aufnahme im Haus Uhlberg.
Muss ich im Heim weiterhin Rundfunkgebühren entrichten?
Rundfunkgebühren müssen nur eigene Fernseher und Radios entrichtet
werden. Da im Haus Uhlberg alle Zimmer bereits mit Fernsehern ausge-
stattet sind, kommen Rundfunkgebühren nur für mitgebrachte Radios
in Betracht.
Rente und Erspartes reichen nicht aus für den monatlichen
Eigenanteil an den Heimkosten, es gibt aber noch eine Immobilie –
muss die verkauft werden?
Für den Fall, dass die monatlichen Einkünfte für die laufenden Heim-
kosten nicht ausreichen und keine Ersparnisse vorhanden sind sollte
ein Sozialhilfeantrag beim für den Wohnort zuständigen Kreissozialamt
gestellt werden. Da vorhandene Immobilien in der Regel nicht so schnell
verkauft werden können, übernimmt das Kreissozialamt darlehensweise
die nicht gedeckten Heimkosten und fordert diese nach erfolgtem
Verkauf einer Immobilie wieder zurück.
Wie funktioniert das mit der Zuzahlungsbefreiung?
Jeder gesetzlich Krankenversicherte hat jährlich maximal 2% seines
Einkommens (z.B. Renten, Kapitalerträge, Mieteinkünfte) für Zu-
zahlungen für Medikamente, Praxisgebühr, Krankenhausaufenthalte,
Hilfsmittel etc. aufzubringen. Für chronisch Kranke gilt eine Zuzahlungs-
grenze von 1%. Sobald die Zuzahlungsgrenze erreicht ist, kann der
Versicherte auf Antrag von weiteren Zuzahlungen befreit werden.
Alternativ ist es auch möglich, den gesamten Jahresbetrag an Zu-
zahlungen zum Jahresende an die Krankenkasse zu überweisen, um
so die Befreiung bereits ab dem Beginn des neuen Jahres zu erhalten.
Antragsformulare auf Zuzahlungsbefreiungen erhalten Sie bei Ihrer
Krankenkasse. Für Heimbewohner, die vom Sozialamt unterstützt
werden, gelten einheitliche Zuzahlungsgrenzen von (im Jahr 2010)
42,12€ für chronisch Kranke bzw. 84,24€ für nicht chronisch Kranke.
Von welchem Arzt werde ich im Haus Uhlberg betreut?
Jeder Heimbewohner hat das Recht, sich seinen Hausarzt frei zu wählen.
Ärzte außerhalb der Gemeindegrenzen lehnen es aber in der Regel ab,
Hausbesuche im Haus Uhlberg zu machen aufgrund des zu hohen Zeit-
aufwands. Zu empfehlen ist daher die Wahl eines Arztes aus der näheren
Umgebung des Pflegeheims. Diese Ärzte besuchen ihre Patienten
gewöhnlich in regelmäßigen Abständen, so dass eine bestmögliche
ärztliche Versorgung gewährleistet ist.
Warum muss ich so viele schriftliche Unterlagen
anlässlich des Heimeinzugs bekommen?
Die Verpflichtung zur umfassenden Information anlässlich des Einzugs in
ein Pflegeheim trägt dem Gedanken des Verbraucherschutzes Rechnung
und wurde durch das neue Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)
im Jahr 2009 nochmals erheblich ausgeweitet. Der Heimvertrag mit allen
notwendigen Anlagen umfasst nunmehr ca. 80 Seiten. Der für unseren
Wahlkreis zuständige Bundestagsabgeordnete Michael Hennrich schreibt
dazu auf Anfrage: „…Im Verbraucherschutz kommt noch hinzu, dass im
Grundsatz gilt: Je schutzbedürftiger der Personenkreis, desto strenger die
Anforderungen an die äußere (Papier-)Form. Gerade weil sich das WBVG
an ältere und behinderte Personen richtet und dieser Personenkreis sehr
schutzbedürftig ist, müssen alle Regelungen/Informationen über
Leistungen, Entgelte sowie das Ergebnis von Qualitätsprüfungen dem
Bewohner schriftlich vorliegen.“ Wie der Bewohner diese Unmenge an
Informationen überblicken soll, schreibt Herr Hennrich leider nicht
in seiner Stellungnahme.
Wie viel Pflegepersonal arbeitet eigentlich in einem Pflegeheim?
Der Rahmenvertrag zur vollstationären Pflege in Baden-Württemberg
sieht eine Bandbreite an Personalschlüsseln für das Pflegepersonal vor.
Jedes Pflegeheim vereinbart in seiner Leistungs- und Qualitätsverein-
barung mit den Pflegekassen feste Personalschlüssel innerhalb dieser
Bandbreiten. Daraus lässt sich dann tagesaktuell das mindestens
vorzuhaltende Pflegepersonal in Abhängigkeit der Anzahl der Bewohner
und deren Pflegestufen errechnen.
Wann muss ich mit einer Erhöhung der Heimkosten rechnen
und wie läuft das ab?
Die Berechnung der Heimkosten erfolgt nach dem Prinzip der Selbstkosten-
deckung. Dies bedeutet, dass ein Pflegeheim bei einer beträchtlichen
Erhöhung seiner Kosten das Heimentgelt anpassen muss, um nicht in
eine finanzielle Schieflage zu geraten. Erhöhungen des pflegebedingten
Aufwands und des Entgelts für Unterkunft und Verpflegung erfolgen so,
dass die Pflegekassen und der Sozialhilfeträger zu Vergütungsverhandlungen
aufgefordert werden. Gleichzeitig sind die Bewohner zu informieren und
der Heimbeirat zu beteiligen. Nach Abschluss der Vergütungsverhandlungen
wird das erhöhte Heimentgelt wirksam. Die Heimbewohner haben dabei
kein Widerspruchsrecht, wohl aber ein Sonderkündigungsrecht des Heim-
vertrags. Eine Erhöhung der Investitionskosten ist bei entsprechender
sachlicher Rechtfertigung ohne Vergütungsverhandlungen möglich.
Nach welchen Kriterien soll ich mich für ein Heim entscheiden?
Die Schritt für einen älteren Menschen, in ein Pflegeheim umzuziehen,
ist ein bedeutender Einschnitt im Leben und sollte – sofern dazu überhaupt
Zeit bleibt – gut durchdacht sein. Bei der Wahl des Pflegeheims spielen
folgende Kriterien eine Rolle, die jeder für sich selbst nach der Bedeutung
gewichten sollte:
- Wohnortnähe: Können mich Verwandte und Bekannte leicht besuchen
oder kenne ich vielleicht sogar jemand in der Einrichtung?
- Größe des Pflegeheims: Möchte ich eher in eine große oder kleine Einrichtung?
- Lage der Einrichtung: Im Ortszentrum oder „auf der grünen Wiese“?
- Monatliche Kosten: Kann ich mir eine teure Einrichtung mit entsprechendem
Leistungsangebot leisten?
- Regel- und Zusatzleistungen: Was ist in den Heimkosten bereits enthalten
und welche Leistungen werden ggf. zusätzlich berechnet?
- Ruf der Einrichtung: Habe ich von Verwandten oder Bekannten Positives
oder Negatives gehört?
- Gemessene Qualität: Liegt bereits ein Transparenzbericht vor
und wie ist dieser ausgefallen?
- Persönlicher Eindruck: Wie hat mir die Einrichtung bei einem Besuch
bzw. Beratungsgespräch gefallen?
Für eine systematische Entscheidungsfindung könnten diese und eventuell
weitere Kriterien für die zur Auswahl stehenden Heime jeweils mit Noten
bewertet und so eine Rangliste gebildet werden.